Steuerabwicklung leicht gemacht
Auf ihrem Weg von der US-Immobilie zu den Anlegern sind bei Ausschüttungen und Gewinnbeteiligungen mancherlei Steuervorschriften zu beachten. Der Aufwand für Jamestown-Anleger ist dabei gering.
Papierkram, Bescheide, Formulare, Unterschriften: Steuerangelegenheiten sind wohl für alle unangenehm, für manche ein Graus. Deshalb beschäftigen die meisten Menschen Steuerberater, ob privat oder über die Firma. Geht es um Kapitalanlagen, stoßen auch Steuerexperten zuweilen an ihre Grenzen – zumal, wenn es sich dabei um Erträge aus dem Ausland handelt. Wie solche aus Beteiligungen an geschlossenen US-Immobilienfonds. Diese sind von Natur aus komplexe Anlageprodukte. Begriffe wie „Doppelbesteuerungsabkommen“ oder „US-Bundeseinkommenssteuervorauszahlung“ können da schnell abschreckend wirken, insbesondere wenn Anleger einen möglichst geringen eigenen Aufwand bei der Investition erwarten.
Somit kommt einem möglichst umfassenden Steuerservice seitens des Fondsanbieters eine überaus wichtige Bedeutung zu. Um diesen zu beanspruchen, brauchen Anleger nur die nötigsten Angaben zu übermitteln. Es soll sich lohnen.
Eigenes Jamestown-US-Steuerteam übernimmt für Anleger kostengünstig die Steuerabwicklung
Vorteilhaft ist, wenn eine eigene Steuer-Dienstleistungsgesellschaft unter dem Dach des Fondsanbieters diesen Service erbringt. Das spart Zeit und Geld, und nur so können die Steuerfachleute die individuellen Steuerbelange der Anleger gegenüber den US-Steuerbehörden optimieren und Synergien erzeugen. Die Bandbreite der steuerrelevanten Themen beginnt bereits beim Ausnutzen von Abschreibungsmöglichkeiten bei den Fondsobjekten, um das steuerliche Ergebnis und damit die individuelle Steuerlast des Anlegers so gering wie möglich zu halten. Das Jamestown-Steuerteam reicht auf Wunsch kostengünstig die individuelle US-Einkommensteuererklärung ein. Darüber hinaus werden Sammelsteuererklärungen und, falls erforderlich, individuelle Steuererklärungen für einzelne Bundesstaaten erstellt
Vereinfachter Umgang mit US-Steuererstattungen durch Treuhandservice
Ganz zentral innerhalb eines solchen Steuer-Sorglos-Paketes ist der Jamestown-Treuhandservice. Der Grund liegt in seinem deutlich vereinfachten Umgang mit den US-Steuererstattungen. Nach US-Vorschriften hat der Fonds für die einzelnen Gesellschafter von dem steuerlichen Ertrag aus laufender Geschäftstätigkeit und Verkaufsgewinn eine Bundeseinkommensteuervorauszahlung (Quellensteuer) zum Höchststeuersatz abzuführen. Zuweilen kommen derlei Einkommensteuervorauszahlungen auch auf US-Bundesstaatenebene noch hinzu. Damit verhindern die US-Finanzbehörden, dass ausländische Steuerpflichtige säumig werden.
Die vom Fonds geleisteten individuellen Vorauszahlungen werden von der nächsten Ausschüttung abgezogen. Nach der späteren Abgabe der persönlichen US-Einkommensteuererklärungen erstatten die US-Finanzbehörden diejenigen Beträge, die die tatsächliche Steuerlast übersteigen – allerdings ausschließlich per US-Dollar Scheck.
Die Crux für deutsche Anleger: Deutsche Banken akzeptieren zunehmend keine Auslandsschecks oder die Einlösung der Schecks ist teuer. Damit diese Steuergutschriften wieder an die Anleger zurückfließen können, ist eine bevollmächtigte Instanz notwendig. Der Fondsanbieter selbst darf dies nicht tun, wohl aber ein autorisierter Treuhänder, der die Erstattungsschecks einlösen darf und auf das Konto des Anlegers überweist. Ein großer Kundenstamm, der für diesen Service seine Beauftragung erteilt hat, ermöglicht zudem günstige Konditionen für jeden Einzelnen.
Hinweis: Anleger setzen irrtümlicherweise immer wieder das steuerliche Ergebnis und das Ausschüttungsergebnis gleich, weil sie der Meinung sind, dass sie die Ausschüttung aus der Beteiligung auch in Deutschland versteuern müssen. Dem ist aber nicht so. Ausschüttungen, anteilige Verkaufsgewinne und Steuergutschriften gelangen komplett, also nach Abzug der US-Steuern, auf die Konten der Anleger. Losgelöst davon erstellt die Steuer-Dienstleistungsgesellschaft für jeden Anleger pro Fonds jährlich ein US-steuerliches Ergebnis. Für die deutsche Steuer erfolgt eine Überleitung nach deutschem Recht.
Anleger profitieren so von attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA. Das deutsch-steuerliche Ergebnis erhalten Anleger von Jamestown und auf dem Amtsweg auch deren Wohnsitzfinanzämter von Jamestowns Betriebsstätten-Finanzamt automatisch. Nur sollten die Anleger ihre Steuerberater diese Mitteilung darauf prüfen lassen, ob das Wohnsitzfinanzamt die Werte korrekt ausgewertet hat.
Die steuerlichen Einkünfte brauchen Anleger dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA nicht noch ein zweites Mal versteuern. In den USA profitieren die Anleger von attraktiven Steuersätzen und in Deutschland gilt lediglich die Berücksichtigung unter Progressionsvorbehalt.
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