Die Verwahrstelle: Mehr Schutz und Transparenz für Investoren
Sicher ist schon mancher Anleger in Verbindung mit Fondsbeteiligungen über den Begriff „Verwahrstelle“ gestolpert. Da er sich vertrauenerweckend anhört, wird sich wohl kaum jemand weiter mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Institution beschäftigen. Vor fünf Jahren – mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs – wurde die als Depotbank bekannte Institution in Verwahrstelle umbenannt und ist seitdem für geschlossene Sachwertfonds Pflicht.
Funktion und Aufgabe der Verwahrstelle
Kontrollieren, Zustimmen, Verwahren – so lassen sich die drei Haupttätigkeiten der Verwahrstelle am besten beschreiben. So überwacht die Verwahrstelle nicht nur sämtliche Zahlungsströme über alle Ebenen des Fondsvermögens hinweg und damit auch die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder. Sie führt zudem für nicht verwahrfähige Vermögensgegenstände wie beispielsweise Sachwerte, Anteile an geschlossenen Investmentvermögen und Darlehensforderungen stets ein aktuelles Bestandsverzeichnis nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Der Geldwächter kontrolliert damit, dass die Mittel- und Ertragsverwendung der Fondsgelder ordnungsgemäß erfolgt. Nur mit Zustimmung der Verwahrstelle darf die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beispielsweise Darlehen aufnehmen, Bankguthaben anlegen und über sie verfügen.
Die Verwahrstelle: sicher ist sicher
Auch beim Erwerb der Immobilien spielt die Verwahrstelle eine entscheidende Rolle. Sie verschafft sich Gewissheit über die tatsächliche Eigentumssituation der infrage stehenden Vermögensgegenstände und des ordnungsgemäßen Übergangs des Eigentums auf die Fondsgesellschaft. Die Verwahrstelle prüft also, ob die Investitionen des Fonds den gesetzlichen Vorschriften, den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen. Dafür nimmt sie Einsicht in die relevanten Unterlagen und prüft Verträge, Gutachten und Registerauszüge. Es geht hierbei nicht allein um die Klärung der Eigentumsverhältnisse, sondern insbesondere um mögliche Passagen oder Klauseln, die sich nachteilig für die Anleger auswirken können. Getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ trägt die Verwahrstelle auch Sorge dafür, dass der Verkehrswert der Anlageobjekte, in die ein Fonds investiert, von der KVG ordnungsgemäß berechnet wird. Sicher ist sicher.
Verwahrstellenstatistik des BVI
Auf der Seite des deutschen Fondsverbands BVI gibt es eine Verwahrstellenstatistik. Sie weist das pro Verwahrstelle verwaltete Netto-Fondsvermögen im Absatzmarkt Deutschland aus und umfasst deutsche offene Wertpapierfonds, Immobilienfonds und geschlossene Investmentfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.
Bei den Jamestown Fonds übernimmt die traditionsreiche Privatbank Hauck & Aufhäuser die Verwahrstellenfunktion. Gemessen am verwalteten Netto-Fondsvermögen zählt sie laut BVI-Statistik zu einer der größten Verwahrstellen im Bereich der geschlossenen Fonds in Deutschland.
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