Gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung, „SFDR") erklärt Jamestown, dass sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. Principal Adverse Impacts, „PAI") derzeit nicht auf Unternehmensebene berücksichtigt.
Der Grund hierfür liegt in der Zusammensetzung und geografischen Streuung des verwalteten Portfolios: Jamestown investiert in Gewerbeimmobilien in den Vereinigten Staaten und Europa. Die von der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vorgeschriebenen PAI-Indikatoren setzen eine vollständige und methodisch konsistente Datenbasis auf Ebene aller Portfolioimmobilien voraus. Für einen wesentlichen Teil des Portfolios — insbesondere für Investitionen in den USA — stehen die hierfür erforderlichen Daten nicht in der vorgeschriebenen Form zur Verfügung, da einheitliche regulatorische Erhebungsstandards und Referenzwerte außerhalb der EU nicht in gleicher Weise bestehen. Eine Aggregation auf Unternehmensebene auf Basis unvollständiger oder methodisch nicht vergleichbarer Daten würde kein zutreffendes Bild der tatsächlichen Nachhaltigkeitswirkungen vermitteln.
Jamestown beobachtet die regulatorische Entwicklung im Bereich der SFDR sowie etwaige Anpassungen der technischen Regulierungsstandards sorgfältig und prüft fortlaufend, ob und in welchem Umfang eine sachgerechte Berücksichtigung der PAI auf Unternehmensebene in Zukunft möglich wird.
Unabhängig davon engagiert sich Jamestown im Rahmen seines Nachhaltigkeitsprogramms „Jamestown Green" aktiv für die Verbesserung der ökologischen und sozialen Performance des verwalteten Portfolios. Weiterführende Informationen hierzu können dem jährlichen Bericht zu Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung entnommen werden.
Änderungshistorie:
10.04.2026: Ergänzung um den aktuellen Stand und eine Änderungshistorie
02.06.2026: Aktualisierung der Erklärung gemäß Art. 4 SFDR; Wechsel zum Explain-Ansatz
Stand: 02.06.2026