Jamestown 32: Der Fonds im Überblick

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2015


Investitionsobjekte

Qualitativ hochwertige, vermietete Einzelhandels-, Büro- und Mietwohnobjekte in wichtigen Metropolen der USA

Mindestbeteiligung

30.000 US-Dollar bzw. 20.000 US-Dollar für Anleger mit einer US-Steuernummer, jeweils zzgl. 5% Ausgabeaufschlag

Geplante Laufzeit

Die Anlagestrategie sieht vor, die Investitionsobjekte nach einer Laufzeit von 7 bis 12 Jahren ab 2024 wieder zu verkaufen

Prospektierte Ausschüttung

4,0% p.a. für 2024 und Folgejahre, sowie 110% Verkaufserlös nach 7-12 Jahren, jeweils auf das investierte Eigenkapital ohne Ausgabeaufschlag; hiernach 2/3 möglicher darüber hinausgehender Beträge

* Stand zum 17.01.2025

Jamestown 32 Immobilien im Überblick 

Tamarac Town Square
Jamestown 32 / Florida / Einzelhandel
Tamarac Town Square
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Fountain Oaks
Jamestown 32 / Georgia / Einzelhandel
Fountain Oaks
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Avenue East Cobb
Jamestown 32 / Georgia / Einzelhandel
Avenue East Cobb
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Birkdale Village
Jamestown 32 / North Carolina / Büro, Wohnen, Einzelhandel
Birkdale Village
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Colony Square
Jamestown 32 / Georgia / Büro, Einzelhandel
Colony Square
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Newport on the Levee
Jamestown 32 / Ohio / Einzelhandel
Newport on the Levee
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Ridge Hill
Jamestown 32 / New York / Einzelhandel
Ridge Hill
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The Forum
Jamestown 32 / Georgia / Einzelhandel
The Forum
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Jamestown 32 ist an einem Portfolio von sechs gemischt genutzten Gebäudekomplexen mit Schwerpunkt Einzelhandel beteiligt

Jamestown 32 hat das Shoppingcenter "Tamarac Town Square" im Großraum Miami erworben

Jamestown 32 hat das Shoppingcenter "Fountain Oaks" in Atlanta erworben

Weitere Informationen / Downloads 

Nettoinventarwert

Angaben zum Nettoinventarwert gemäß § 297 Abs. 2 KAGB

Nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB in Verbindung mit § 168 Abs. 1 KAGB beträgt zum Stichtag 31.12.2023 der Nettoinventarwert des Fonds Jamestown 32 L.P. & Co. geschlossene Investment KG 72.500.792,51 Euro. Der Immobilienfonds ist in der Währung US-Dollar (USD) denominiert. Aus diesem Grund wurde zudem ein USD-Nettoinventarwert für Jamestown 32 ermittelt und der Nettoinventarwert pro Anteil in US-Dollar ausgewiesen. Der Nettoinventarwert beträgt 80.113.375,73 USD zum Stichtag 31.12.2023. Insgesamt waren zum Stichtag 83.634.000,00 Anteile zu einem Nominalwert von 1,0 USD ausgegeben. Somit ergibt sich ein Nettoinventarwert von 0,9579 USD je Anteil.


Wichtiger Hinweis

Jamestown 32 ist gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Nettoinventarwert des Fonds zu ermitteln und den Privatanlegern mitzuteilen. Auf alle Eigenkapitaleinlagen sind Initialkosten von 0,054 USD je Anteil angefallen, die nicht als Vermögensgegenstand berücksichtigt sind. Der Nettoinventarwert ergibt sich aus der Bewertung aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Der Nettoinventarwert je Anteil resultiert aus der Division des Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Die in den Nettoinventarwert einfließenden Bewertungsergebnisse vermitteln lediglich eine zeitpunktbezogene Betrachtung zum jeweiligen Stichtag. Dieser Wert ist ein nach festgelegten Kriterien ermittelter Stichtagswert. Er lässt weder einen Schluss auf Zweitmarktpreise zu noch darauf, welcher Wert bei einem späteren Verkauf der Investitionsobjekte für die Anleger erzielt wird. Informationen dazu können Sie dem Jahresbericht von Jamestown 32 für das Geschäftsjahr 2023 entnehmen, der auf der Homepage der Jamestown US-Immobilien GmbH zur Verfügung gestellt wird. Sofern sich keine außergewöhnlichen Ereignisse ergeben, erfolgt die nächste Ermittlung des Nettoinventarwerts im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 zum Stichtag 31.12.2024. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens zum 30.06.2025.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

1. Zusammenfassung (Art. 25 SFDR DVO)

Das Finanzprodukt berücksichtigt ökologische Aspekte hat jedoch keine nachhaltige Investition zum Ziel. Es kann teilweise in Vermögenswerte investieren, die gemäß der EU-Klassifizierung als Taxonomie-konform eingestuft werden. Es werden keine Unternehmensbeteiligungen erworben.

Das Finanzprodukt berücksichtigt ökologische Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen an.

Unter anderem wurden zur Berücksichtigung der ESG-Anforderungen Leitlinien zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit des Unternehmens sowie des gesamten Portfolios inkl. dieses Finanzprodukts definiert.

Zusätzlich werden für alle potenziellen Investitionsobjekte des Fonds Jamestown 32 Klimarisikoanalysen durchgeführt. Hierfür werden Due Diligence Checklisten eingesetzt, anhand derer die Kriterien Einhaltung regulatorischer Anforderungen, CO2-Emmission sowie Energieeffizienz überprüft werden können. Zudem werden Nachhaltigkeitschecklisten eingesetzt, um Möglichkeiten und Empfehlungen zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Immobilie zu erörtern.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft versteht unter Unternehmensführung oder Governance, die auferlegten Nachhaltigkeitsziele mithilfe einer langfristigen sowie umfassenden Planung zu erreichen.

Für die Anlagestrategie hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ESG-Ziele definiert. Hierfür werden insbesondere die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, die Verwendung einer sehr guten Datengrundlage unter Einsatz von Drittanbietern sowie die Stärkung der Transparenz und Investitionsverantwortung betrachtet.

Es werden Nachhaltigkeitsindikatoren eingesetzt, um die Erreichung der beworbenen ökologischen Merkmale zu messen. Hierfür wurden die Nachhaltigkeitsindikatoren CO2-Emmission und Energieeffizienz bestimmt.

2. Kein nachhaltiges Investitionsziel (Art. 26 SFDR DVO)

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

3. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts (Art. 27 SFDR DVO)

Das Finanzprodukt berücksichtigt ökologische Aspekte, hat jedoch keine nachhaltige Investition zum Ziel. Es kann teilweise in Vermögenswerte investieren, die gemäß der EU-Klassifizierung als Taxonomie-konform eingestuft werden.

Jamestown hat Leitlinien zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit des Unternehmens und des gesamten verwalteten Portfolios inkl. dieses Finanzproduktes in seinem firmeneigenen Programm „Jamestown Green“ definiert. Auf dieser Basis werden für dieses Finanzprodukt Konzepte zur Verbesserung der ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit umgesetzt. In Bezug auf das Portfolio dieses Finanzproduktes berücksichtigt die Gesellschaft im Rahmen des Auswahlprozesses für Immobilieninvestitionen und deren Weiterentwicklung eine Vielzahl von ESG-Merkmalen und die damit verbundenen Chancen und Risiken. Dazu zählen u.a. der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen, insbesondere die Reduzierung bzw. Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs sowie der Abfallproduktion durch aktives Gebäudemanagement.

Nachhaltigkeitsrisiken werden von der Gesellschaft berücksichtigt, indem sie für alle potenziellen Investitionsobjekte des Fonds Jamestown 32 eine Klimarisikoanalyse durchführt, welche die wesentlichen Anforderungen der geläufigen Nachhaltigkeitszertifikate wie z.B. Energy Star oder LEED (Leadership in Energy and Environmental Design), umfasst. Außerdem werden spezielle Umweltrisiken wie die Gefährdung der Immobilienstandorte durch Naturkatastrophen berücksichtigt und bewertet.

Zusätzlich identifiziert die Gesellschaft anhand einer Nachhaltigkeitscheckliste Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen, die als Basis dafür dienen, die Nachhaltigkeit der Immobilie nach dem Ankauf zu steigern. Zu den in dieser Checkliste betrachteten Risikofaktoren zählen z.B. die von lokalen Behörden geforderten Daten zum Energieverbrauch. Dabei werden die Risikoanalysen insbesondere im Hinblick auf regulatorische Änderungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Unter Unternehmensführung oder Governance versteht Jamestown in erster Linie, all diese Nachhaltigkeitsziele anhand einer langfristigen und umfassenden Planung zu erreichen. Dazu nimmt die Gesellschaft an einer Vielzahl freiwilliger Programme wie der Global Real Estate Sustainability Benchmark (GRESB) und den United Nations Principles for Responsible Investment (UNPRI) teil.

4. Anlagestrategie (Art. 28 SFDR DVO)

Die Anlagestrategie dient als Richtschnur für Investitionsentscheidungen, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt werden.

Jamestown hat sich verpflichtet, verantwortungsvolle Investitionsprinzipien in allen Geschäftsbereichen zu integrieren. Dazu hat die Gesellschaft kurz-, mittel- und langfristige ESG-Ziele festgelegt, die firmenweit (in den USA, Lateinamerika und Europa) das Verantwortungsbewusstsein aller Jamestown Unternehmen stärken. In ihrer Gesamtheit unterstützen diese Ziele alle 17 United Nations Sustainable Development Goals für nachhaltige Entwicklung und tragen den globalen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit Rechnung.

Jamestown betrachtet drei Hauptkategorien der strategischen ESG-Integration:

1. Einbezug von ESG-Überlegungen in Entscheidungsprozesse:

Identifizierung wesentlicher ESG-Faktoren und Bewertung von ESG-Risiken und -Chancen einschließlich der Einhaltung von Umwelt-, Rechts- und Regulierungsvorschriften. Ziel ist es, schrittweise die vollständige Integration dieser wesentlichen ESG-Faktoren zu erreichen.

2. Qualität der Daten und Engagement:

Mithilfe eines Drittanbieters für Datenmanagement soll die Datenabdeckung sowie die -qualität verbessert werden. Schrittweise sollen Asset Manager und andere Stakeholder in den Prozess mit einbezogen werden. Ziel ist es, eine führende Rolle im Bereich der Datenqualität zu übernehmen.

3. Transparenz und Investitionsverantwortung:

Mit der Umsetzung bewährter Branchenstandards in Verbindung mit der Berichterstattung an GRESB und UNPRI wird die Transparenz sowie die Investitionsverantwortung gestärkt. Die Orientierung an folgende weitere Standards und Initiativen kann in Erwägung gezogen werden: Science-Based-Targets (SBT), UN-Nachhaltigkeitsziele, Offenlegungssystem der Task Force on climate-related financial disclosures (TCFD) und des Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Ziel ist es, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Portfoliokonstruktion und des Risikomanagements zu etablieren und einen strategischen Plan zur Erreichung der Klimaziele zu erstellen (Investor Climate Action Plan; ICAP).

Da Jamestown 32 keine Unternehmensbeteiligungen erwirbt, gibt es keine Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird (nach Art. 28 lit. b SFDR DVO).

5. Aufteilung der Investitionen (Art. 29 i.V.m. Art. 14 SFDRF DVO)

Die im Rahmen von Jamestown 32 getätigten Investitionen unterteilen sich in Investitionen, die auf ökologische Merkmale ausgerichtet sind und andere Investitionen.

Auf ökologische Merkmale ausgerichtete Investitionen umfassen Investitionen von Jamestown 32, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen Merkmale getätigt wurden.

Andere Investitionen umfassen die übrigen Investitionen von Jamestown 32, die weder auf ökologische Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Für die Aufteilung der Investitionen in die beiden Kategorien sind keine prozentualen Mindestzusagen vorgesehen.

6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale (Art. 30 SFDR DVO)

Zur Überwachung der ökologischen Merkmale werden Nachhaltigkeitsindikatoren bestimmt. Anhand dieser Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen Merkmale erreicht werden.

Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses untersucht Jamestown insgesamt diese zwei diversifizierten Nachhaltigkeitsindikatoren und bewertet anhand von Due Diligence-Checklisten den aktuellen Zustand und vorhandenes Entwicklungs- bzw. Verbesserungspotenzial des Investitionsobjekts:

  • C02- Emissionen
  • Energieeffizienz

Zukünftig können noch weitere Indikatoren hinzukommen.

7. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale (Art. 31 SFDR DVO)

Potenzielle Objektankäufe, die das Finanzprodukt tätigt, werden in Hinblick auf ESG geprüft und bewertet. Jamestown bewertet anhand von Due Diligence Checklisten den aktuellen Zustand hinsichtlich der Einhaltung der Nachhaltigkeitsindikatoren sowie das vorhandene Entwicklungs- und Verbesserungspotenzial des Investitionsobjekts.

Die detaillierte Due Diligence erfolgt jedenfalls hinsichtlich folgender Merkmale:

  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
  • CO2-Emissionen
  • Energieeffizienz

Für die Durchführung kann Jamestown auch einen Dritten beauftragen. Die Analyse kann mit oder ohne Besichtigung des Objekts erfolgen.

8. Datenquellen und -verarbeitung (Art. 32 SFDR DVO)

Als wichtigste Datenquelle dienen monatliche Betriebskostenabrechnungen, die vom Property Management zur Verfügung gestellt werden. Um die Konsistenz der Erhebung sowie die Datenqualität sicherzustellen, verwendet Jamestown externe Softwarelösungen.

Um diesen Prozess zu überwachen, nutzt Jamestown die Expertise von Verdani Partners, einem Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeit, das das Jamestown-Portfolio bei der Verwaltung von Umweltdaten, Zertifizierungen und Berichterstattung unterstützt.

9. Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten (Art. 33 SFDR DVO)

Die CO2-Emissionen eines Objekts können stark von dessen Belegung abhängen. Auch die Datenverfügbarkeit kann aufgrund unterschiedlicher Vereinbarungen in Mietverträgen eine Beschränkung darstellen. Um Datenprobleme überwinden zu können, werden Vergleichswerte hinzugezogen.

10. Sorgfaltspflichten (Art. 34 SFDR DVO)

Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung bei Ankauf eines Objekts wird eine ESG-Analyse durchgeführt. Hier wird sowohl der aktuelle Zustand des Objekts analysiert, sowie Verbesserungs- und Einsparungspotenziale aufgedeckt. Gegebenenfalls werden im Bericht ebenso Handlungsempfehlungen erläutert. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden somit sowohl bei Ankauf berücksichtigt als auch in der fortlaufenden Weiterentwicklung des Investitionsobjekts. Neben der Ankaufscheckliste werden in der fortlaufenden Bewirtschaftung Analysesysteme verwendet, um die Fortschritte der Nachhaltigkeitsindikatoren zu überprüfen.

11. Mitwirkungspolitik (Art. 35 SFDR DVO)

Das Finanzprodukt investiert nicht in Unternehmensbeteiligungen, daher ist keine Mitwirkungspolitik definiert.

Der Jamestown Vorteil

Investieren Sie mit einem unabhängigen, kapitalstarken und verlässlichen Partner in US-Immobilien. Unsere erfolgreiche Leistungsbilanz in den letzten 40 Jahre ist unser größtes Alleinstellungsmerkmal.

$13,7 Milliarden

verwaltetes Immobilienvermögen
(Stand: 09/2024)

Über 80.000

Investoren haben uns
bereits ihr Vertrauen geschenkt

Bereits 28

US-Vermietungsfonds
für Privatanleger aufgelöst

Diese Leistungsbilanz richtet sich nicht an US-Personen, dient ausschließlich Informations- und Werbezwecken für geschlossene Publikumsfonds und stellt keine Anlageberatung dar. Es handelt sich hierbei nicht um ein öffentliches Fondsangebot. Ich bestätige hiermit, dass ich die oben genannten Hinweise zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere diese.

Fonds im Bestand

Die Jamestown US-Immobilien GmbH ist eine nach §§ 20, 22 KAGB regulierte und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Anteile an Jamestown 32 L.P. & Co. geschlossene Investment KG sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder US-Personen angeboten oder übertragen werden.

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